News lesen

Aktuelle Regelungen zum Spielbetrieb

10.05.2020

Liebe Mitglieder des TCW, liebe Tennisfreunde,

endlich ist es soweit, die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Öffnung der Tennisanlagen ab dem 11. Mai mit einigen Auflagen genehmigt.

Auf unserer Anlage ist alles bestens vorbereitet! Einige Mitglieder und natürlich unser Platzwart Alfred Wirth haben dafür gesorgt, dass die Plätze - auch entsprechend der Corona-Vorschriften - spielbereit sind. Ganz herzlichen Dank dafür!

Auch der Vorstand hat sich darum gekümmert, dass wir den Tennisbetrieb auf der Anlage zum 11. Mai 2020 wieder aufnehmen können.

Es wird - wie in vielen anderen Bereichen auch - nicht wie gewohnt sein und wir müssen vieles beachten, auf manches verzichten, was wir bisher als ganz normal und selbstverständlich betrachtet haben. 

Um euch /sie noch einmal genau über die Schutzmaßnahmen/Hygienevorschriften zu informieren, haben wir auf der Anlage Schilder angebracht, deren Inhalt unbedingt zu beachten ist.

Außerdem haben wir die Namensschilder direkt neben der Platzreservierungstafel befestigt, so dass ihr/sie wie üblich einen Platz reservieren könnt. 

Es dürfen im Moment nur Einzel gespielt werden!!!

Die Umkleiden bleiben geschlossen. Auch Mitglieder, die einen Schlüssel haben, sind in keinem Fall befugt, die Umkleiden zu betreten. 

 

Die Gastronomie darf ihren Betrieb ab dem 18. Mai im Außenbereich aufnehmen.

 

Laut WTB sind folgende Schutzempfehlungen zu beachten: 

 

1. Wenn möglich sollten Türen mit dem Ellbogen geöffnet werden. Hände vorher mit Seife ausgiebig waschen. Eventuell auch Einweghandschue tragen bis zum Spielbeginn.

 

2. Platzbelegung: Einzeln und somit nacheinander den Platz betreten oder verlassen. Solange warten, bis die vorher spielenden Spieler den Platz gekehrt und den Platz verlassen haben

 

3. Benutzen der Bälle und der Gerätschaften: Tennistaschen getrennt voneinander abstellen. Der Seitenwechsel sollte so erfolgen, dass sich die Spieler nicht begegnen. (jeweils rechts am Netz vorbei).

Bälle liegen lassen und nur zum Spiel verwenden, nach Möglichkeit Schweiß davon fernhalten.

 

4. Begrüßungen/Verabschiedungen: Keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handschlag. Mindestens 1,5 Meter Abstand muss unbedingt  eingehalten werden.

 

5. Abstand zu Mitspielern: Am besten 2 Meter Abstand zwischen den Personen außerhalb des Platzes. Alle sonstigen Regeln der Kontaktbeschränkung einhalten.

 

6. Bei Corona Symptomen: Sofort nachhause gehen

Bei Jugendlichen die Eltern ansprechen oder den Corona Beauftragten im Verein informieren.

 

Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder - und das sind wir alle - haften gegenüber dem Verein oder Dritten im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht, es sei denn, dass seine Tätigkeiten grob fahrlässig waren oder eine vorsätzliche Pflichtverletzung vorlag, bei dem ein Schaden entstand, der bei Einhaltung geltender Bestimmung zu vermeiden gewesen wäre.

 

Das bedeutet, bei Verstößen gegen die vorgegebenen Schutzmaßnahmen / Hygienevorschriften haftet jeder selbst für entstandene Schäden.

Wir rechnen fest damit, dass jeder Eigenverantwortung übernimmt, so dass keine Schäden und vor allem keine Schließung der Anlage erfolgt.

 

Verstöße gegen die Corona-Vorschriften können telefonisch oder direkt an die folgenden Corona-Beauftragten gemeldet werden:  

 

Benni Seifferer: 017670382891

Eduard Majic: 01604435300

Kerstin Reich: 01727217566

 

Über alle Änderungen werden wir sie/euch zeitnah informieren.

 

Einstweilen viele Grüße und viel Spaß beim Tennisspielen!

 

im Namen des Vorstands 

 

Dr. Kerstin Reich

Mitglied werden